„Breite Wahlbeteiligung wichtig für ein starkes und demokratisches Europa“

Die Integrationsbeauftragten von Bund und Ländern rufen alle in Deutschland lebenden EU-Bürgerinnen und -Bürger dazu auf, bei der Europawahl am 9. Juni 2024 ihre Stimme abzugeben.

Mehr als 4,1 Millionen EU-Bürger*innen ohne die Deutsche Staatsbürgerschaft, leben in Deutschland. Diese sind dennoch auch Wahlberechtigt. Sie können bei der Europawahl am 9. Juni entweder im Herkunfts-Mitgliedstaat oder in Deutschland abstimmen. Wählen dürfen sie aber nur einmal. Wenn sie zum ersten Mal in Deutschland an der Europawahl teilnehmen möchten, können sie sich bis zum 19. Mai 2024 dafür in das Wählerverzeichnis ihrer Wohnsitz-Gemeinde eintragen lassen. Sie können dann über die Kandidatinnen und Kandidaten abstimmen, die in Deutschland aufgestellt sind.

Die Integrationsbeauftragten rufen Migrantenorganisationen und die anderen Zivilgesellschaftlichen Akteure dazu auf, über die Möglichkeiten der Wahl zu informieren. Eine breite Wahlbeteiligung sei wichtig für ein starkes und demokratisches Europa.

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